Pausenaufsicht

Grosse Pausen:

Während der grossen Pause am Morgen (9.55 bis 10.15 Uhr) werden die Kinder durch die Lehrpersonen auf allen Pausenplätzen beaufsichtigt.

Für die Aufsicht in der grossen Pause am Nachmittag (15.35 bis 15.55) ist die unterrichtende Lehrperson zuständig.

Kleine Pausen:

In den kleinen Pausen im Klassenzimmer obliegt die Aufsicht der unterrichtenden Lehrperson.

Mehr zu den Pausenregeln erfahren Sie hier:  [Pausenplatz



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