Pausenplatz

Die grossen Pausen sind um:

Vormittag: 09:55 – 10:15 Uhr
Nachmittag: 15:35 – 15:55 Uhr

Pausenregeln Gotthelf:
Die grossen Pausen verbringen alle Schüler/innen draussen.
Das Schuhausareal darf während den Pausen ohne Bewilligung nicht verlassen werden.
Nach dem Läuten der Pausenglocke sind die Kinder spätestens um 10.20 Uhr (resp. um 15.40 Uhr) wieder im Klassenzimmer.
Folgende besonderen Regeln zählen für die jeweiligen Pausenplätze:
· Roter Platz, es besteht ein Turnusplan, wann welche Klassen Fussball spielen dürfen.
· Bumpsplatz, auf diesem Platz ist bei Schnee das Werfen von Schneebällen verboten.
· Pausenplatz mit Baumrondell, hier besteht zu bestimmten Zeiten das Angebot des Spielwagens („Herr Meier“). Für die Herausgabe der Spielgeräte sind jeweils Kinder einer bestimmten Klasse unter der Führung der Schulsozialarbeit zuständig. Es dürfen keine Spielgeräte selber herausgenommen werden.
· Der Sportrasen wird nur betreten, wenn es erlaubt ist.
· Die Autoparkplätze und die Fahrradständer gehören nicht zum Pausenareal.

Pausenregeln Obermatt:
Die grossen Pausen verbringen alle Schüler/innen draussen.
Das Schulhausareal darf während den Pausen ohne Bewilligung nicht verlassen werden.
Der Rasen darf nur betreten werden, wenn es erlaubt ist.
Parkplatz und Schulgarten dürfen auch in den Pausen nicht betreten werden.
Im Winter ist klar geregelt wo Schneeballzone ist und wo nicht.
Pausenregeln Schoren:
Die grossen Pausen verbringen alle Schüler/innen draussen.
Das Schuhausareal darf während den Pausen ohne Bewilligung nicht verlassen werden.
Es besteht ein Dokument mit den Regeln und der Pausenplatzaufteilung.



Zurück zur Übersicht