Fahrrad / Velo

Die Verkehrsinstruktoren empfehlen, dass Kinder erst ab der 4. Klasse an mit dem Fahrrad in die Schule kommen. Die Fahrräder werden bei den Fahrradständern der Schulanlage abgestellt und abgeschlossen. Die Schule übernimmt für Verluste und Beschädigungen keine Haftung. Auf dem Schulareal herrscht ein Fahrverbot.
Im 5. Schuljahr bereiten die Lehrkräfte die Schüler/innen auf die Veloprüfung mit dem Verkehrsinstruktor vor. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Kinder ein fahrtaugliches und sicheres Fahrrad haben und die nötige Sicherheit beim Fahrradfahren besitzen. Für das Erlernen dieser Fähigkeit ist die Schule nicht zuständig.
Ausserdem sind die Eltern zuständig, dass ihr Kind einen geprüften Fahrradhelm hat, welcher korrekt eingestellt ist.
Hier eine [Checkliste] für die richtige Fahrradausrüstung und das richtige Einstellen des Fahrradhelmes.
Ab dem 5. Schuljahr dürfen Lehrpersonen Klassenausflüge mit dem Fahrrad unternehmen.
Der Fahrradhelm wird ebenfalls getragen, wenn die Klasse einen Ausflug auf die Eisbahn macht.
Nachfolgende Dokumente geben Informationen zur Veloprüfung:

Radfahrertest
Fahrradprüfungsstrecke Thun [PDF]
bfu: Sicher im Sattel [PDF]
bfu: Helm richtig anziehen [PDF]
Infoblatt: Veloprüfung police.be.ch [PDF]
Infoblatt: Ziele und Inhalt des Verkehrsunterrichtes police.be.ch [PDF]
 



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