Religionsunterricht

Was sagt der Lehrplan?

Der konfessionsunabhängige Unterricht über Religionen wird im Lehrplan im Fachbereich NMG, im Bereich ERG beschrieben und gehört zum obligatorischen Unterricht. Dieser ist so zu gestalten, dass er konfessionell neutral und von Schüler/innen ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit oder Konfessionslosigkeit besucht werden kann. Die Lehrperson leitet zu offenen Gesprächen an und Schüler/innen setzen sich mit Wertkonzepten wie Gerechtigkeit, Freiheit, Solidarität oder Menschenwürde auseinander und können eigene Meinungen begründen. Ziel des Unterrichts ist es, eine offene Haltung im Umgang mit Religionen und Weltanschauungen zu entwickeln und dafür Erfahrungsraum zu ermöglichen. Grundkenntnisse christlicher Traditionen und Werte sind sowohl für christlich sozialisierte Schüler/innen als auch für solche mit anderen Glaubensrichtungen oder ohne Religionszugehörigkeit wichtig, um unsere Kultur und Gesellschaft besser verstehen und ein Basiswissen über andere Religionen aufbauen zu können.
Quelle: Lehrplan 21 / Allgemeine Hinweise und Bestimmungen (AHB) – Kapitel „6.5.2 Ansatz des Unterrichts über Religionen “ Text



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